Wahlbekanntmachung

zu den Wahlen

zum Studierendenparlament und
zu den Fachschaftsräten
der FernUniversität in Hagen

am 23. März 2016

vom 23. Dezember 2015

Die Wahlleitung macht am 23. März 2015 in Hagen (§ 9 Absatz 2 Nummer 1 WahlO) folgendes bekannt:

  1. 1. Die Wahlen zu 

    1. a)dem Studierendenparlament der FernUniversität in Hagen, 

    sowie 

    1. b) 

      1. aa)dem Fachschaftsrat der Fachschaft Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen, 

      2. bb)dem Fachschaftsrat der Fachschaft Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen, 

      3. cc)dem Fachschaftsrat der Fachschaft Rechtswissenschaft der FernUniversität in Hagen, 

      4. dd)dem Fachschaftsrat der Fachschaft Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen 

        und 

      5. ee)dem Fachschaftsrat der Fachschaft Psychologie der FernUniversität in Hagen 

    finden statt. (§ 9 Absatz 2 Nummer 3 WahlO) 

  2. 2.Die Wahl erfolgt bis zum Mittwoch, dem 23. März 2016 (Wahltag) in Hagen und nur per Briefwahl. (§ 9 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 11 1. Halbsatz WahlO) 

    Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Stimmabgabe per Post bei der Wahlleitung der Studierendengremien der FernUniversität in Hagen, 58084 Hagen eingegangen sein. 

    Der Wahlbrief kann auch fristwahrend bis zum Wahltag 24 Uhr bei der Geschäftsstelle der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen, Roggenkamp 10 in Hagen innerhalb der Geschäftszeiten persönlich oder außerhalb der Geschäftszeiten über den Briefkasten eingereicht werden. 

  3. 3.Das Wahlsystem lautet gemäß § 3 der Wahlordnung der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen (WahlO SP) vom 24. Oktober 2015 (Amtliche Mitteilung der FernUniversität Hagen Nummer 20/2015 vom 23. November 2015 wie folgt (§ 9 Absatz 2 Nummer 7 WahlO): 

(1) Gewählt wird nach Wahllisten. Die Wahllisten werden aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt. Sie enthalten die Namen der Kandidierenden.

(2) Die Studierenden haben jeweils eine Stimme. Sie wird für eine Wahlliste abgegeben. Die einer Wahlliste zustehenden Sitze werden nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Division der Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen durch 0,7; 1,5; 2,5; 3,5 usw. ergeben (modifiziertes Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers). Die auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Sitze werden den Kandidierenden in der Reihenfolge zugeteilt, in der sie auf den Listen aufgeführt sind.

(3) Ist bei gleicher Höchstzahl nur noch ein Sitz zu verteilen, entscheidet das Los aus der Hand der Wahlleitung.

(4) Entfallen auf eine Wahlliste mehr Sitze, als diese Kandidierende enthält, so bleiben die Sitze unbesetzt; die Zahl der Sitze im Studierendenparlament oder dem jeweiligen Fachschaftsrat vermindert sich entsprechend.

  1. 4.Der Wahlleiter hat am 9. Dezember 2015 folgende Studierendenzahlen und die sich daraus ergebenen Gremiengrößen gemäß § 6 Absatz 1 und § 20 Absatz 2 der Satzung für die Studierendenschaft festgestellt (§ 9 Absatz 2 Nummer 4 WahlO): 

    1. a)65'944 wahlberechtigte Studierende für das Studierendenparlament: 27 Mitglieder 

    2. b)13'414 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder 

    3. c)8'661 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder 

    4. d)23'063 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Rechtswissenschaft der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder 

    5. e)6'910 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder 

    6. f)13'896 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Psychologie der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder 

  2. 5.Wählen kann nur wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist (§ 9 Absatz 2 Nummer 8 WahlO). 

  3. 6.Das Wahlverzeichnis liegt ab dem 91. Tage vor dem Wahltage (23. Dezember 2015) bis zum 67. Tage vor dem Wahltag (Samstag, dem 16. Januar 2016) zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Studierendenschaft (AStA), Roggenkamp 10 in Hagen, sowie im ServiceCenter der FernUniversität in Hagen, Universitätsstraße 11 in Hagen, aus. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle der Studierendenschaft (AStA) zu den regulären Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Studierendenschaft (montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils vom 10 Uhr bis 14 Uhr und dienstags vom 10 Uhr bis 18 Uhr) und im ServiceCenter der FernUniversität in Hagen zu den regulären Öffnungszeiten montags bis freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr möglich (§ 9 Absatz 2 Nummer 10 WahlO). 

  4. 7.Die Briefwahlunterlagen werden den Studierenden gemeinsam mit der Wahlbenachrichtigung unaufgefordert an ihre bei der FernUniversität in Hagen angegebene Anschrift zugeschickt. (§ 9 Absatz 2 Nummer 11 2. Halbsatz WahlO) 

  5. 8.Abweichend von der in der Satzung bestimmten Mitgliedschaft in einer Fachschaft, können Studierende, die für mehrere Studiengänge eingeschrieben sind, bis zum 67. Tag (Samstag, dem 16. Januar 2016) vor dem Wahltag schriftlich gegenüber der Wahlleitung erklären, dass sie das Wahlrecht in einer anderen Fachschaft wahrnehmen möchten, die Wahlleitung bittet hierfür die angehängten Formulare zu verwenden – zur beschleunigten Prüfung und zur besseren Übersicht. Das setzt das Studium in einem Studiengang voraus, der von der gewünschten Fachschaft vertreten wird. 

  6. 9.Einsprüche gegen seine Richtigkeit können in Schriftform (also schriftlich abgefasst und mit vollständiger Namensunterschrift unterzeichnet) bis zum 67. Tag (Samstag, dem 16. Januar 2016) vor dem Wahltag bei der Wahlleitung eingereicht werden. Zur Wahrung der Frist genügt auch eine Übermittlung per Telefax an die Telefaxnummer +49 2331 375 1449 oder E-Mail-Anlage an die E-Mail-Anschrift wahlleitung@sp-fernuni.de. 

  7. 10.Die Wahlvorschläge sind bis zum 67. Tage vor dem Wahltag (Samstag, dem 16. Januar 2016) (§ 9 Absatz 2 Nummer 5 WahlO) in Schriftform (also schriftlich abgefasst und mit vollständiger Namensunterschrift unterzeichnet) bei der Wahlleitung einzureichen (Bewerbungsfrist) an die Wahlleitung, Geschäftsstelle der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen beim Allgemeinen Studierendenausschuss, Roggenkamp 10 in Hagen. Zur Wahrung der Frist genügt auch eine Übermittlung per Telefax an die Telefaxnummer +49 2331 375 1449 oder E-Mail-Anlage an die E-Mail-Anschrift wahlleitung@sp-fernuni.de. Die Wahlleitung bittet – zur beschleunigten Prüfung der Wahlvorschläge und zur besseren Übersicht – die Formblätter in der Anlage zu verwenden. 

  8. 11.Die Wahlleitung besteht (§ 9 Absatz 2 Nummer 6) aus 

    1. a)Christian Bernhard Johannes Volmering, stud. theol. (Wahlleiter) 

      und 

    2. b)Sonja Lohf, stud. phil. (Stellvertretung). 

    Beide sind über die Geschäftsstelle der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen beim Allgemeinen Studierendenausschuss, Roggenkamp 10 in Hagen, sowie über die Telefaxnummer +49 2331 375 1449 und die E-Mail-Adresse wahlleitung@sp-fernuni.de zu erreichen. 

  9. 12.Das Studierendenparlament hat für die Bewerbung der Wahllisten folgende Richtlinie für die Herausgabe der Zeitschrift WahlRohr erlassen (§ 9 Absatz 2 Nummer 13 WahlO): 

Richtlinien

für die Herausgabe der Zeitschrift „WahlRohr“

vom 28. November 2015

  1. 1
    Herausgabe 

Die Wahlleitung gibt zur Wahl eine Sonderausgabe der Zeitschrift „SprachRohr“ heraus (WahlRohr). Die Wahlleitung bestimmt die publizistische Leitlinie des WahlRohrs.

  1. 2
    Richtlinien für Beiträge von Wahllisten 

    1. 2.1
      Wahl zum Studierendenparlament 

Jede für die Wahl zum Studierendenparlament eingereichte Wahlliste erhält für Wahlwerbung einen Umfang von zwei gegenüberliegende Seiten im Format 21 cm × 27 cm im Hochformat. Unter dem Beitrag der Wahlliste wird von der Wahlleitung eine Paginierung, die Bezeichnung der Wahlliste, die Bezeichnung der Wahl und den Verantwortlichen im Sinne des Presserechtes, welcher die Anforderungen an einen verantwortlichen Redakteur im Sinne des Landespressegesetzes NRW in der jeweils gültigen Fassung erfüllen muss. Das Nähere bestimmt die Wahlleitung.

    1. 2.2
      Wahlen zu den Fachschaftsräten 

Jede für eine Wahl zu einem Fachschaftsrat eingereichte Wahlliste erhält für Wahlwerbung einen Umfang von zwei gegenüberliegende Seiten im Format 21 cm × 27 cm im Hochformat. Unter dem Beitrag der Wahlliste wird von der Wahlleitung eine Paginierung, die Bezeichnung der Wahlliste, die Bezeichnung der Wahl und den Verantwortlichen im Sinne des Presserechtes, welcher die Anforderungen an einen verantwortlichen Redakteur im Sinne des Landespressegesetzes NRW in der jeweils gültigen Fassung erfüllen muss. Das Nähere bestimmt die Wahlleitung.

  1. 3
    Ausführungsbestimmungen 

Die Wahlleitung kann zu diesen Richtlinien Ausführungsbestimmungen verfügen.

  1. 13.Die Wahlleitung hat hierzu Ausführungsbestimmungen verfügt. Diese sind in der zum Zeitpunkt der Wahlbekanntmachung gültigen Fassung angelegt. 

  2. 14.Die Öffnung der Wahlbriefumschläge und die Wahlauszählung erfolgt voraussichtlich am 24. März 2016 in einem Raum der FernUniversität in Hagen (Universitätsstraße in Hagen), welcher noch bekanntgegeben wird. (§ 9 Absatz 2 Nummer 12 WahlO) 

  3. 15.Darüber hinaus hat die Wahlleitung verfügt, dass Verfügungen der Wahlleitung nur durch Auslage in der Geschäftsstelle der Studierendenschaft und Veröffentlichung auf der Internetseite der Studierendenschaft (http://www.fernuni-wahlen.de) erfolgen. 

  4. 16.Es besteht die Möglichkeit Stimmzettelschablonen anzufordern. Die Anforderung soll an den Wahlleiter gerichtet werden. 

Hagen, am 23. Dezember 2015

gez. Christian B. J. Volmering

gez. Sonja Lohf