Resolution - Eine Stellungsnahme des Studierendenparlaments der FernUniversität in Hagen zum Antrag auf Genehmigung einer örtlichen Zulassungsbeschränkung im M.Sc. Psychologie
Im Fakultätsrat KSW der FernUniversität in Hagen wurde am 18.01.2017 nur aufgrund einer Tischvorlage dem Antrag auf Genehmigung einer örtlichen Zulassungsbeschränkung für den M.Sc. Psychologie für das Kapazitätsjahr 2017/18 zugestimmt:
„Der Fakultätsrat der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften stimmt zu, dass der Antrag auf Genehmigung einer örtlichen Zulassungsbeschränkung für den Studiengang
M.Sc. Psychologie sowie entsprechender Festsetzung von Zulassungszahlen im ersten Fachsemester für das Kapazitätsjahr 2017/18 an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet wird.“
Die Beschlusstextvorlage wurde keinem der zuständigen Gremien (Studiengangskommission, Studienbeirat, Institutsrat) zur Beratung vorgelegt, sodass unter anderem die studentische Beteiligung wissentlich außer Kraft gesetzt wurde. Dies verstößt vehement gegen das im Hochschulgesetz verankerte und vorgeschriebene Mitbestimmungsrecht der Studierendenschaft (§ 11 HG NRW).
Wir, die Studierenden der FernUniversität in Hagen, verurteilen diese intransparente Vorgehensweise, mit der zum wiederholten Male die Gremien übergangen wurden.
Die zugrundeliegende Problematik war seit Einführung des Studiengangs vorhersehbar und wurde seitens aller betroffenen Statusgruppen immer wieder thematisiert. Wir fordern, dass mögliche Lösungsstrategien mit allen Betroffenen vorab besprochen und abgestimmt und dabei insbesondere die Bedürfnisse unserer diversitären Fernstudierenden berücksichtigt werden. Dies betrifft vor allem die Möglichkeit eines konsekutiven Übergangs in den Master, der für die Berufsausübung in der Psychologie essentiell ist. Hinzu kommt, dass für
B.Sc.-Absolventinnen und Absolventen der FernUniversität aufgrund der fehlenden klinischen Module ein Wechsel an eine Präsenzuniversität erschwert ist, selbst, wenn ihnen dies aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation möglich wäre. Wir bemängeln insbesondere auch, dass keinerlei Strategien für eine mögliche Ausgestaltung der Beschränkungen bzw. Zulassungsvoraussetzungen vorgeschlagen wurden. Die durch die Intervention der studentischen Fakultätsratsmitglieder aufgenommene Ergänzung: „Bei der Ausgestaltung des Auswahlverfahrens sollen die Studierenden rechtzeitig informiert und angemessen beteiligt werden“ stellt in unseren Augen keinen hinreichenden Ausgleich dar.
Autor: Anna Dannemann -- 02.02.2017; 11:04:23 Uhr
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