Keine Grundgebühr an der FernUniversität Hagen – ein großer Erfolg für die Studierendenschaft
Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte jetzt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg, der Klage von sieben Studierenden gegen die Einführung einer allgemeinen Grundgebühr an der FernUniverität in Hagen stattzugeben. Die Gebühren dürfen weiterhin nur für den konkreten Bezug von Kursen erhoben werden, eine pro Semester zu zahlende Grundgebühr sei vom Gesetzgeber nicht intendiert. Damit ändert sich für die Studierenden aktuell nichts, die FernUniversität hatte bereits nach dem ersten Urteil des Verwaltungsgerichtes wieder auf das alte System umgestellt, obwohl sie gegen das Urteil in Revision gegangen war.
Das Studierendenparlament hatte 2014 nach langen Diskussionen einstimmig beschlossen, gegen die Grundgebürzu klagen. Die damalige AStA - Referentin für Hochschulpolitik und heutige Sp-Vorsitzende, Ulrike Breth von der SPD-Juso-Hochschulgruppe, übernahm die Koordination und Nabiha Ghanem von den Grünen die Rolle der Musterklägerin.
Ulrike Breth zeigte sich erfreut: „Wir freuen uns, dass das OVG Nordrhein-Westfalen diese allgemeine Verwaltungsgebühr so eingestuft hat, wie wir sie auch gesehen haben: als Studiengebühr durch die Hintertür. Dabei haben die Studierendenschaften in NRW lange für die Abschaffung der Studiengebühren als unsozial gekämpft. Es hätte die Gefahr bestanden, dass diese Verwaltungsgebühr je nach Bedarf beliebig hätte erhöht werden können. Dies ist jetzt abgewendet. Wir erwarten nun mit Spannung die Begründung des Urteils. Konstruktiven Gesprächen mit der Universität über Gebührenmodelle verweigern wir uns nicht. “. Nabiha Ghanem ergänzte: „Es ist wichtig, dass alle das Gleiche für ihr Studium bezahlen, egal wie schnell sie sind. Das Studium an der FernUniversität muss so flexibel wie möglich sein, unabhängig vom Geldbeutel.“ Rebekka Allen, RCDS, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit des AStA der FernUniversität fügte hinzu: „Mit der Zahlung einer allgemeinen Grundgebühr werden keine neuen Professor*innenstellen ermöglicht. Diese braucht die Universität jedoch dringend, um Zulassungsbeschränkungen zu vermeiden. Hier ist die Landesregierung am Zug.“
Die Studierenden, die damals ein Jahr lang die Grundgebühr in Höhe von 50€ zusätzlich zu den allerdings reduzierten Kursgebühren zahlen mussten, erhalten laut FernUniversität das Geld nur dann zurück, wenn sie selbst geklagt hatten. Alle anderen sind davon nicht betroffen.
Autor: Anna Dannemann -- 12.08.2017; 17:21:54 Uhr
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