.
Offizielle Wahlbekanntmachung zur Wahl der Studierendengremien am 18.07.2018
WAHLBEKANNTMACHUNG
Die Wahlleitung macht am 18. April 2018 in Hagen folgendes bekannt:
1. Die Wahlen zu
a) dem Studierendenparlament der Fernuniversität in Hagen
sowie
b) I. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Kultur- und Sozialwissenschaften der Fernuniversität in Hagen (KSW),
II. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Mathematik, Elektro-/Informationstechnik & Informatik der FernUniversität in Hagen (METI),
III. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität in Hagen (WiWi),
IV. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Rechtswissenschaft der FernUniversität in Hagen (ReWi) und
V. dem Fachschaftsrat der Fachschaft Psychologie der FernUniversität in Hagen (Psycho) finden statt.
2. Die Wahl erfolgt bis zum Mittwoch, den 18. Juli 2018 (Wahltag) in Hagen und nur per Briefwahl.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Stimmabgabe per Post bei der FernUniversität in HagenWahlleitung der Studierendenschaft, 58144 Hagen eingegangen sein.
Die Briefwahlunterlagen werden unaufgefordert zusammen mit einer Wahlbenachrichtigung übersandt. Bei der Rücksendung des Wahlbriefs ist auf die üblichen Postlaufzeiten zu achten.
3. Der Wahlleiter hat am 04. April 2018 folgende Studierendenzahlen und die sich daraus ergebenen Gremiengrößen gemäß § 6 Absatz 1 und § 20 Absatz 2 der Satzung für die Studierendenschaft festgestellt:
a) 63.666 wahlberechtigte Studierende für das Studierendenparlament: 25 Mitglieder
b) I. 13.414 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder
II. 8.661 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Mathematik, Elektro-/Informationstechnik & Informatik der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder
III. 6.910 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Wirtschaftswissenschaft der Fernuniversität in Hagen: 7 Mitglieder
IV. 23.063 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Rechtswissenschaft der FernUniversität in Hagen: 7 Mitglieder
V. 13.896 wahlberechtigte Studierende für den Fachschaftsrat der Fachschaft Psychologie der Fernuniversität in Hagen: 7 Mitglieder
4. a) Wahlvorschläge können bis zum 67. Tag (Samstag, den 12. Mai 2018) vor der Wahl 23:59 Uhr eingereicht werden. Die Formulare sind auf der Internetseite www.fernstudis.de unter dem Punkt Wahlen 2018 oder auf Anforderung per E-Mail als ausfüllbare PDF-Dateien erhältlich. Dort ist auch die Wahlordnung für diese Wahlen herunterladbar.
b) Ein gültiger Wahlvorschlag enthält:
(1) Die Angabe der Wahl, für die er unterbreitet wird, d.h. die Bezeichnung des Organs sowie die Angabe des Wahltages,
(2) Name, Vorname, Matrikelnummer und Unterschrift der Person, die den Wahlvorschlag unterbreitet (Vorschlagende/Vorschlagender),
(3) Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Wahlbereich und den Studierendenstatus der vorgeschlagenen Person (Bewerberin/Bewerber), in einer durch fortlaufende Nummerierung festgelegten Reihenfolge (Vorschlagsliste),
(4) eine unterzeichnete Zustimmungserklärung jeder vorgeschlagenen Person zur Aufnahme in den Wahlvorschlag.
c) Der Wahlvorschlag kann mit einem Namen (Listenbezeichnung), die Länge ist auf 100 Zeichen begrenzt und/oder einer Abkürzung (Listenkennwort) versehen werden. Das Listenkennwort ist als Kurzbezeichnung zu verstehen und deshalb auf 20 Zeichen begrenzt.
Beide Maßnahmen dienen dazu, auf den Stimmzettel Übersichtlichkeit und Chancengleichheit zu gewährleisten.
d) Der Wahlvorschlag ist wie ein unvollständiger Wahlvorschlag zurückzuweisen, wenn die Listenbezeichnung / das Listenkennwort:
(1) einen rassistischen, neonazistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalt hat oder
(2) geeignet ist, über ein Universitätsgremium oder über die Zugehörigkeit zu einer bestehenden hochschulpolitischen Gruppierung zu täuschen. Eine solche Gruppierung gilt als nicht mehr bestehend, wenn sie für die letzten beiden Wahlperioden weder für Gremien der FernUniversität noch ihrer Teilkörperschaften gültige Wahlvorschläge eingereicht hat und auch nicht anderweitig in diesem Zeitraum unter dem verwendeten Namen aufgetreten ist.
e) Die Wahlvorschläge sind an die Wahlleitung einzureichen. Hierfür steht die folgende E-Mail wahlvorschlag@sp-fernstudis.de und die Faxnummer +49 (0)2331 8049491 zur Verfügung. Auch wenn es zulässig ist, so bittet die Wahlleitung von der postalischen Übersendung von Wahlvorschlägen und besonders von Kopien bereits per Mail oder Fax übersandter Vorschläge abzusehen. Die Wahlleitung
wird schnellstmöglich nach Eingang die Wahlvorschläge prüfen und eine Bestätigung und ggf. eine Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln an die Vorschlagende bzw. den Vorschlagenden versenden.
f) der jeweilige Listenvorschlag ist jeweils von der/dem Vorschlagenden eigenhändig zu unterschreiben.
g) Jede Bewerberin / jeder Bewerber muss pro Gremium eine separate, eigenhändig unterschriebene Zustimmungserklärung an die Wahlleitung übermitteln.
h) Sollten Mängel vorliegen, teilt die Wahlleitung dieses unverzüglich mit. Letzte Frist für Korrekturen ist Donnerstag, der 17. Mai 2018 um 23:59 Uhr.
5. Das Wahlsystem ist gemäß § 3 der Wahlordnung der Studierendenschaft der FernUniversität in Hagen (WahlO SP) vom 10. November 2017 (Amtliche Mitteilung der Fernuniversität Hagen Nummer 17/2017 vom 23. November 2017) sowie der ersten Änderung vom 25.01.2018 (Amtliche Mitteilung der Fernuniversität Hagen Nummer 01/2018 vom 26. Januar 2018) wie folgt geregelt:
(1) Gewählt wird nach Wahllisten. Die Wahllisten werden aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt. Sie enthalten die Namen der Kandidierenden. Einzelkandidaturen sind zulässig, die Wahlliste enthält in diesem Fall nur einen Namen.
(2) Die Studierenden haben jeweils eine Stimme. Sie wird für eine Wahlliste abgegeben. Die einer Wahlliste zustehenden Mandate werden nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Division der Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen durch 0,7; 1,5; 2,5; 3,5 usw. ergeben (modifiziertes Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers). Die auf die einzelnen Wahllisten entfallenden Mandate werden den Kandidierenden in der Reihenfolge zugeteilt, in der sie auf den Listen aufgeführt sind.
(3) Ist bei gleicher Höchstzahl nur noch ein Mandat zuzuteilen, entscheidet die Wahlleitung per anerkanntem Zufallsverfahren.
(4) Entfallen auf eine Wahlliste mehr Mandate als sie Kandidierendennamen enthält, so bleiben diese Mandate unbesetzt.
6. Wählen kann nur wer im Wahlverzeichnis eingetragen ist.
7. Das Wahlverzeichnis liegt ab dem 91. Tage vor dem Wahltag (Mittwoch, den 18. April 2018) bis zum 67. Tage vor dem Wahltag (Samstag, den 12. Mai 2018) zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Studierendenschaft (AStA), Roggenkamp 10 in Hagen, sowie im Servicecenter der FernUniversität in Hagen, Universitätsstraße 11 in Hagen, aus. Die Einsichtnahme ist in der Geschäftsstelle der Studierendenschaft (AStA) zu den regulären Öffnungszeiten der Geschäftsstelle der Studierendenschaft (montags, mittwochs, donnerstags und freitags jeweils vom 10 Uhr bis 14 Uhr und dienstags vom 10 Uhr bis 18 Uhr) und im Servicecenter der FernUniversität in Hagen zu den regulären Öffnungszeiten montags bis freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr möglich.
8. Es besteht Einspruchsmöglichkeiten gemäß §13 Abs. 5 WahlO SP gegen die Richtigkeit des Wahlverzeichnisses.
9. Es besteht die Möglichkeit, bei der Belegung verschiedener Studiengänge den eigenen Wahlbereich festzulegen.
10. Mit den Wahlunterlagen erhalten alle Wahlberechtigten eine Sonderausgabe des Magazins SprachRohr „WahlRohr 2018“ übersandt. Jede für die Wahl zum Studierendenparlament und zu den jeweiligen Fachschaftsräten zugelassene Wahlliste erhält für Wahlwerbung einen Umfang von zwei gegenüberliegende Seiten im Format 20 cm x 25 cm im Hochformat (Endformat des Beitrags 40 cm x 25 cm). Über und unter dem Beitrag der Wahlliste wird von der Wahlleitung eine Paginierung, die Bezeichnung der Wahlliste, die Bezeichnung der Wahl und den Verantwortlichen im Sinne des Presserechtes, welcher die Anforderungen an einen verantwortlichen Redakteur im Sinne des Landespressegesetzes NRW in der jeweils gültigen Fassung erfüllen muss. Das Nähere bestimmt die Wahlleitung. Die Einreichfrist für die Wahlwerbung hat ebenfalls bis zum 67. Tag (Samstag, den 12. Mai 2018) vor der Wahl zu erfolgen, eine Korrekturmöglichkeit besteht noch bis zum 62. Tag vor der Wahl (Donnerstag, den 17. Mai 2018). Die Daten sind ausschließlich als druckfähige PDF-Datei anzuliefern. Eine Nachbearbeitung der Daten durch die Wahlleitung findet nicht statt. Rassistische, neonazistische, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalt sowie nicht bewiesene Anschuldigungen und ehrenrührige persönliche Angriffe sind nicht zulässig. Sollten solche Passagen nach Mängelhinweis durch die Wahlleitung auch bis zum 62. Tag nicht korrigiert und durch neue Daten übermittelt werden, behält sich die Wahlleitung vor, die betroffenen Stellen oder die gesamte Anzeige zu schwärzen. In letzterem Fall würde dort dann nur die Listenbezeichnung mit Listenkennwort und den Namen der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erscheinen. Letzteres erfolgt auch, wenn eine Liste keine oder keine druckfähige Wahlwerbung innerhalb der gesetzten Frist einreicht. Die Wahlleitung kann weitere Publikationen zur Wahlinformation herausgeben, über die dann gesondert informiert wird.
11. Es besteht die Möglichkeit der Anforderung von Wahlschablonen bei der Wahlleitung.
12. Die Öffnung der Wahlbriefe und die Auszählung der Stimmen findet öffentlich und unter notarieller Aufsicht im Zeitraum vom 19.07.2018 ab 10 Uhr bis spätestens 21.07.2018 um 18 Uhr im Gebäude 3 Raum F 009 auf dem Campus der FernUniversität statt.
13. Die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Gremien (Studierendenparlament & Fachschaftsräte) wird Samstag, den 1. September in der Bildungsherberge der Studierendenschaft in Hagen, Roggenkamp 10 stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Schmidt
Wahlleiter Studierendengremien
Autor: wahlleitung -- 18.04.2018; 07:29:53 Uhr
Sitzungskalender
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | ||||||
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 |
23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
30 | 31 |