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Studierendenschaften in NRW fordern Verbandsklagerecht Diesen Text vorlesen lassen

Prüfungsordnungen, Anwesenheitspflichten, Mitwirkungsrechte der Studierenden, Härtefallregelungen, Nachteilsausgleich, Barrierefreiheit, Einschreibungshindernisse - all dies führt nicht selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Studierenden und der Universität.


Bisher kann eine Studierendenvertretung nur in eigenen Angelegenheiten gegen die Universität vorgehen, für die Studierenden darf sie das nicht. Sie kann nur Musterkläger*innen unterstützen. Solche zu finden ist selbst bei eklatanten Rechtsverletzungen schwierig. 
Oft sind von Rechtsverletzungen viele Studierende betroffen, so dass es aus Sicht der Studierendenvertretungen unbedingt nötig ist, dass sie auch stellvertretend für die Betroffenen gegen Rechtsverletzungen vorgehen kann.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Landes-ASten-Treffens NRW.

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Carsten Fedderke, Referent für Hochschulpolitik



Autor: Jens Beuerle -- 02.10.2015; 12:03:49 Uhr



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