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Fachschaften Diesen Text vorlesen lassen

Begriff

 

In Deutschland und der Schweiz gilt, dass sich die Fachschaften aus allen Studierenden eines Instituts, einer Fakultät oder eines Fachbereichs zusammensetzen. In den meisten deutschen Bundesländern erfolgt die Mitgliedschaft in einer Fachschaft automatisch mit der Immatrikulation (Einschreibung) an der Hochschule. Ein Austritt ist in diesem Fall (vor der Exmatrikulation) nicht möglich (Zwangsmitgliedschaft). Ein/e Studierende/r der Mathematik ist also immer auch Mitglied der Fachschaft Mathematik.


Kleinere Fachbereiche mit wenigen Studierenden werden gern zu fachbereichsübergreifenden Fachschaften zusammengefasst. So kann es an einer Hochschule beispielsweise eine gemeinsame Fachschaft der Bereiche Mathematik, Informatik und Physik geben.


In Österreich versteht man unter einer Fachschaft die Studienrichtungsvertretung, insbesondere an technischen Universitäten. Die hier beschriebenen Aufgaben werden im Übrigen von der Studien- oder der Fakultätsvertretung der Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft wahrgenommen.

 

Fachschaftsrat

 

Die Interessenvertretung der Studierenden eines Fachbereichs erfolgt an den meisten deutschen Hochschulen durch den Fachschaftsrat, welcher aus einer bestimmten Anzahl gewählter Vertreter/innen der Studierenden eines Faches, einer Fächergruppe oder Studienrichtung besteht. Unter dem Begriff Fachschaft versteht man dabei oft umgangssprachlich auch nicht alle Studierenden eines Faches, sondern den Fachschaftsrat oder dessen Büro. Die gewählten Vertreter/innen, aber auch andere Studierenden, werden als Fachschaftler/innen oder Fachschafter/innen bezeichnet. Neben der Bezeichnung Fachschaftsrat, gibt es manchmal auch noch Fachschaftsvertretung oder wie bei zwei Fällen an der Humboldt-Universität zu Berlin aus traditionellen Gründen die Bezeichnung Studierendenrat (sonst bezeichnet Studierendenrat an einigen ostdeutschen Hochschulen den Allgemeinen Studierendenausschuss).
In manchen Bundesländern ist der Fachschaftsrat als gesetzliches Organ der verfassten Studierendenschaft vorgesehen und verfügt über eigene Geldmittel.

 

Quelle:WIKIPEDIA



    Autor: stangneth -- 23.07.2015; 19:07:34 Uhr



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