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Eilt: Verfassungsbeschwerde gegen ELENA! Diesen Text vorlesen lassen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 02. März mit seinem Urteil die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes - die sog. Vorratsdatenspeicherung -  für nichtig erklärt. Damit führte eine Massenverfassungsbeschwerde zum Erfolg, an der auch ich teilgenommen habe.

 

Leider ist ab Beginn des Jahres eine neue riesige Datenkrake in Betrieb gesetzt: ELENA, der elektronische Entgeltnachweis. Monat für Monat müssen alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer, Richter, Beamten und Soldaten an die Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung senden. Dort werden sie fünf Jahre lang gespeichert, angeblich um Bürokratie abzubauen.

 

Auch gegen diese neue Vorratsdatenspeicherung wird eine Massenverfassungsbeschwerde eingereicht werden. Ich lade euch ein, euch mit mir an der Beschwerde zu beteiligen! Leider ist dazu nur noch wenige Tage Zeit, da die Beschwerdefrist Ende des Monates abläuft. Einzelheiten findet ihr unter: <https://petition.foebud.org/ELENA>.

 

Peter Ubachs -Referat f. Soziales und Studierende in Justizvollzugsanstalten-



Autor: Sandra Frielingsdorf -- 27.12.2013; 13:28:17 Uhr



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