Der verpflichtende Einsatz von moodle hält datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht stand
Der AStA hatte aufgrund von an ihn von Studierenden herangetragenen datenschutzrechtlichen Bedenken beim Einsatz von moodle ein Rechts-Gutachten in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der verpflichtenden Einsatz von moodle datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht Stand hält.
Basis fuer die Nutzung von dieses Lernmanagementsystems könne nur eine auf informierter und freiwilliger Grundlage erklärte Einwilligung sein. Von einer solchen könne nur ausgegangen werden, wenn fuer den potentiellen Nutzer/ die potentielle Nutzerin zumindest die Option besteht, das universitäre Lehrprogramm auch auf herkömmliche Weise zu absolvieren.
Ein erstes Gespräch zwischen AStA, einer Arbeitsgruppe aus Studierendenparlaments- und Studiengangskommissionsmitgliedern und der Hochschulleitung und den Datenschutzbeauftragten der Hochschule hat jetzt stattgefunden.
Ein weiterer Bericht ueber die Ergebnisse dieses Gesprächs folgt in Kuerze.
(Ulrike Breth am 12. Februar 2011)
Autor: Sandra Frielingsdorf -- 27.12.2013; 13:44:59 Uhr
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