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Pressemitteilung des AStA und des Vorsitzes des Studierendenparlaments der FernUniversität in Hagen Diesen Text vorlesen lassen

Pressemitteilung des Allgemeinen Studierendenausschusses und des Vorsitzes des Studierendenparlaments der FernUniversität in Hagen

Wir bitten um Veröffentlichung:


Rektorat der FernUniversität in Hagen erklärt Wahlen zu den Studierendenschaftsgremien für ungültig – Studierendenschaft beugt sich undemokratischen und autoritären Prozessen nicht


Im März 2012 wurden für die Selbstverwaltungsorgane der Hochschule und der verfassten Studierendenschaft Wahlen durchgeführt. Als Wahltag wurde der 19. März 2012 festgelegt.

 

Für die Wahlen wird ein gemeinsamer Wahlbriefumschlag genutzt. Dieser musste von der Hochschulverwaltung geöffnet werden, da zunächst die Auszählung der Stimmzettel für die Wahlen zu den Hochschulgremien erfolgte. Die Stimmzettelumschläge wurden nach Prüfung durch die Wahlleitung der Hochschule den verschiedenen Wahlurnen zugeordnet.


In Absprache mit der Wahlleiterin und der Rechtsaufsicht wurde vereinbart, dass alle Stimmzettelumschläge am 21. März in den Räumen der Hochschule, Universitätsstraße 5/11 geöffnet werden. Eine E-Mail der Rechtsaufsicht, in der dieses Verfahren als Vorgehensweise für die Wahl gutgeheißen wurde, liegt dem AStA vor.

Ein Kommilitone hat Einspruch gegen die Wahl erhoben, welcher auf der konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments zurückgewiesen wurde. Dagegen wurde von dem Kommilitonen ordnungsgemäß Klage vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben. Dieses Verfahren ist noch nicht beendet und soll klären, ob die Wahl durch das oben beschriebene Verfahren ungültig ist.

 

Der Rektor hat nun im Rahmen der Rechtsaufsicht das von seiner Rechtsabteilung im Vorwege gutgeheißene Verfahren beanstandet. Anstatt eine Änderung der Wahlordnung zu verlangen, hat er eine sogenannte Ersatzvornahme erlassen, in der er die Wahl für ungültig erklärt hat. Hiergegen wurde durch den AStA Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben. Diese Klage schiebt die "Ungültigkeitserklärung" des Rektors hinaus und ist darauf gerichtet, festzustellen, ob der Rektor überhaupt eine Wahl für ungültig erklären kann.

 

Das Ergebnis dieses Verfahrens wollte der Rektor nicht abwarten und hat die sofortige Vollziehung seiner "Ungültigkeitserklärung" angeordnet. Hiergegen hat der AStA mit einem Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung an das Verwaltungsgericht Arnsberg reagiert. Das Ergebnis des Antrags steht derzeit aus.

 

Der AStA ist äußerst verwundert über die undemokratische und autoritäre Vorgehensweise des Rektors. In der Vergangenheit konnte zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Studierendenschaft und der Hochschule im Wege der vertrauensvollen Zusammenarbeit Vieles zum Wohle der Studierenden geklärt und erledigt werden. Dieses Vertrauen wurde von der Hochschule einseitig aufgekündigt.

 

Der AStA und der Vorsitz des Studierendenparlaments gehen weiterhin von der Gültigkeit der Wahlen aus, da bisher niemand das Stimmergebnis angezweifelt hat und beharren auf der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Da die Kosten für eine Studierendenschaftswahl bei mindestens 250.000 Euro liegen, hält der AStA die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht mehr für gewahrt und hält daran fest: Über die Gültigkeit der Wahlen wird das VG Arnsberg entscheiden und nicht das Rektorat.

Ansprechpartner/in beim AStA der FernUniversität in Hagen: 

Dietmar Knoll, AStA-Vorsitzender 
E-Mail: dietmar.knoll@asta-fernuni.de 

Ulrike Breth, AStA-Referentin für Hochschulpolitik 
E-Mail: ulrike.breth@asta-fernuni.de 

Büro: 
Im Roggenkamp 10 
58093 Hagen 
Tel. 02331-3751373 
E-Mail: buero@asta-fernuni.de

V.i.S.d.P.: AStA der FernUniversität in Hagen, vertreten durch den Vorsitzenden Dietmar Knoll, Roggenkamp 10, 58093 Hagen, Tel. 02331-3751373, E-Mail: dietmar.knoll@asta-fernuni.de



Autor: Sandra Frielingsdorf -- 29.01.2013; 20:59:07 Uhr



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