Elektronische Klausureinsichtnahme für Studierende im Lehrgebiet Prof. Dr. Hering - keine Blockade des AStA
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
ihr habt gestern eine Nachricht von Herrn Prof. Dr. Hering erhalten, mit der er euch mitteilt, dass sein Lehrgebiet aus dem zwischen der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und dem AStA geschlossenen Vertrag zur elektronischen Klausureinsichtnahme aussteigt.
Die Gründe, die er hierfür darlegt, sind mit ihm vielfach diskutiert worden, leider war es dem AStA und dem Vorsitz des Fachschaftsrates Wirtschaftswissenschaften in den vielen Gesprächen nicht gelungen, dass Herr Prof. Dr. Hering einsieht, dass wir das, was er von uns zu tun verlangt, einfach nicht tun dürfen.
Herr Prof. Dr. Hering verlangte in einem ersten Schritt von uns, dass wir für die Arbeit des Raussuchens der Klausuren seine studentische Hilfskraft bezahlen. Wir hätten ja genug Geld. Das haben wir, genauer gesagt, die Studierendenschaft, tatsächlich. Nur: Die studentische Hilfskraft ist Personal der FernUniversität, wir dürfen mit den Geldern der Studierendenschaft aber keine Personalkosten der FernUniversität bezahlen.
In einem zweiten Schritt verlangte er, dass wir, also die Studierendenvertreter und -vertreterinnen, die Klausuren heraussuchen. Nur: auch das geht nicht, weil wir kein Personal der FernUniversität sind und daher nicht in ihren Schränken (oder wo auch immer die Klausuren liegen) Klausuren raussuchen können, uns fallen dann ja bei einem solchen Agieren auch die Klausuren anderer Studierender in die Hände, ein Vorgang, der unseres Erachtens gegen den Datenschutz verstößt. Außerdem hätten wir wieder das gleiche Problem, das Raussuchen der Klausuren ist vertraglich Angelegenheit der Fakultäten, da die Klausuren sich im Herrschaftsbereich der Universität befinden, also hätten die Fahrtkosten für die Studierendenvertreterinnen und -vertreter nach Hagen auch wieder von der Uni übernommen werden müssen, wofür die Uni keine Handhabe hätte.
Unser eigenes Personal können wir aus den gleichen Gründen nicht für diese Arbeit abstellen. Um unsere Ansicht in dieser Frage mit einem Beispiel zu verdeutlichen: Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin kann ja auch nicht im Finanzamt an einen Schrank gehen und dort Akten seiner Mandantinnen und Mandanten raussuchen.
Zur Klarstellung des Prozesses:
Ihr stellt einen Antrag auf elektronische Klausureinsicht, die Mitarbeiterin unseres AStA-Büros Annegret Schindler fährt mit einem gesicherten Koffer in die Uni und holt nach vorheriger Vereinbarung die Klausuren ab. Diese werden dann von ihr und weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im AStA-Büro eingescannt und euch zugeschickt. Wir haben für diese Arbeiten extra einen 2. Hochleistungsscanner beschafft. Nach dem Versand bringt Annegret Schindler die Klausuren wieder zurück an die Uni, bei einigen Fakultäten lagern die Klausuren in den Lehrgebieten, bei anderen in den Prüfungsämtern.
Die Hauptarbeit des elektronischen Klausurversandes übernimmt damit der AStA mit Hilfe seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der elektronische Klausurversand läuft seit Jahren sehr erfolgreich, er wurde erstmals zwischen der Fakultät Rechtswissenschaften und dem AStA ausgehandelt, und nachdem es dort erfolgreich lief, hatten die anderen Fakultäten ihre rechtlichen Bedenken beiseite geschoben und machten mit. Zuletzt ist ein solcher Vertrag mit der Fakultät KSW abgeschlossen worden.
Unser Anliegen war es, euch eine problemlose Klausureinsichtnahme, die an Präsenzuniversitäten kein Problem ist, weil man am Studienort wohnt, zu ermöglichen. Eigentlich sollte dies sowieso ein Anliegen der FernUniversität sein, und eine Dienstleistung, die sie für ihre Studierenden erbringt. An einer FernUniversität halten wir es für eine Zumutung den Studierenden gegenüber, zur Klausureinsicht nach Hagen oder in ein Regionalzentrum zu fahren, auch wenn diese Handhabung dem Gesetz nach ausreicht.
Ich hoffe, wir haben euch hiermit deutlich machen können, dass die Blockade von Herrn Prof. Dr. Hering ausgeht und nicht vom AStA und dem Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften.
Unsere Empfehlung, wie ihr euch jetzt verhalten könnt, geht dahin, dass ihr zur Wahrung eurer Rechte Einspruch gegen die Klausurbewertung einlegt und in dem Schreiben ankündigt, dass ihr die Begründung nachreicht. Gleichzeitig beantragt ihr für Zwecke der Begründung des Einspruchs die Übersendung einer Kopie der Klausur.
Ulrike Breth
AStA-Referentin für Hochschulpolitik
Autor: Sandra Frielingsdorf -- 27.12.2013; 15:35:33 Uhr
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