Rückmeldung versäumt - wie gehts weiter?
Die versäumte Rückmeldung kann folgende Konsequenzen haben:
- Wiedereinschreibung in den ursprünglichen Studiengang ist bei auslaufenden Studiengängen nicht möglich.
- Studiengänge beginnen unter Umständen in geänderter Form neu und ihr müsst die Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungen separat beantragen.
- Ihr studiert evtl. nicht mehr mit eurer alten Studien- und Prüfungsordnung, sondern mit einer neuen.
Da die Hochschulleitung sich auf unsere Bitte, im Wege der Kulanz alle Betroffenen zurückzumelden, nicht gemeldet hat, hat der AStA hat gestern beschlossen, einen Anwalt mit der Durchführung eines Musterverfahrens zu beauftragen und der Musterkläger ist auch schon gefunden.
Ihr könnt euch weiterhin an die Adresse hopo@asta-fernuni.de wenden, wenn ihr von der Exmatrikulation betroffen seid.
Autor: Sandra Frielingsdorf -- 05.03.2014; 16:47:28 Uhr
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