Musterantrag Verspätete Rückmeldung
Name
Adresse
Verwaltungsgericht Arnsberg
Jägerstr. 1
59821 Arnsberg
Ort, Datum
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
des/der Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse)
Antragsteller/in,
gegen
die Fernuniversität Hagen, vertreten durch den Rektor, Konkordiastr. 5, 58095 Hagen,
Antragsgegnerin,
wegen: Hochschulrecht,
hier: verweigerte Rückmeldung.
Hiermit beantrage ich, die Antragsgegnerin zu verpflichten, mir auch im Sommersemester 2014 die Fortsetzung meines Studiums im Studienfach ____________________ zu ermöglichen.
Begründung:
Ich studiere an der FernUniversität Hagen im Fach ____________________.
Ich habe mich am _______________ für das Sommersemester 2014 zurückgemeldet. Diese Rückmeldung wurde seitens der Antragsgegnerin nicht akzeptiert, da sie verspätet erfolgt sei. Einen förmlichen Ablehnungsbescheid habe ich nicht erhalten.
Ich kann für meinen Eilantrag einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund geltend machen. Der Anordnungsanspruch ergibt sich daraus, dass ich berechtigt bin, mein Studium an der FernUniversität Hagen nach einer Rückmeldung fortzusetzen. Die Fristsetzung für die Rückmeldung ohne die Möglichkeit, eine verspätete Rückmeldung durchzuführen, halte ich für rechtswidrig. Jedenfalls bin ich der Meinung, dass eine solche Regelung schon in der Zulassungs- und Einschreibeordnung der FernUniversität Hagen enthalten sein müsste. Eine solche Regelung findet sich dort allerdings nicht, vielmehr heißt es in § 13, dass das Verfahren der Rückmeldung durch die FernUniversität Hagen geregelt werde. Eine solche Regelung gibt es nicht. Insbesondere kann die jahrelang bestehende Praxis, wonach eine verspätete Rückmeldung gegen Zahlung einer Verspätungsgebühr möglich ist, nicht ohne Weiteres geändert wer-den.
Im Hinblick auf die weiteren Ausführungen verweise ich auf das mit Unterstützung des AStA der Fern-Universität Hagen geführte Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg.
Ich kann auch einen Anordnungsgrund geltend machen. Meine Exmatrikulation nimmt mir die Möglichkeit, im Sommersemester 2014 mein Studium fortzusetzen. Da es sich um einen auslaufenden Studiengang handelt, bin ich auch nicht in der Lage, dieses Studium zum Wintersemester erneut aufzunehmen, da eine Neueinschreibung in auslaufende Studiengänge nicht mehr möglich ist.
____________________
(Unterschrift)
Autor: Sandra Frielingsdorf -- 09.04.2014; 20:12:33 Uhr
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