Grundgebühr unrechtmäßig - Studierendenschaft gewinnt Rechtsstreit
Hagen, 28. April - Im Verfahren gegen die Grundgebühr an der FernUniversität in Hagen konnte sich die Studierendenschaft vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg durchsetzen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der zum Sommersemester 2014 eingeführten Grundgebühr von 50€ pro Semester eine hinreichende Gesetzesgrundlage fehle. Es ist davon auszugehen, dass diese Entscheidung weitreichende Bedeutung über die FernUniversität hinaus haben wird. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zugelassen.
Der Musterklage zur Grundgebühr 11 K 969/14 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg am gestrigen Dienstag stattgegeben. Das Gericht folgt damit der Rechtsauffassung der Klägerin, die sich auf die fehlende rechtliche Grundlage für das Erheben einer Grundgebühr beruft. Die Hochschulabgabenverordnung sieht Gebühren nur “für die Aufbereitung und technische Umsetzung, den Vertrieb und den Bezug der Inhalte von Fern und Verbundstudien, insbesondere nach den festgesetzten Semesterwochenstunden (SWS) oder Kreditpunkten (ECTS) der belegten Inhalte der Fern und Verbundstudien” vor. Damit sind Gebühren lediglich für belegte Veranstaltungen, jedoch nicht im Sinne einer Grundgebühr zulässig. Ohne eine Änderung des Hochschulabgabengesetzes und der Hochschulabgabenverordnung gibt es für die Erhebung einer Grundgebühr daher keine hinreichende gesetzliche Grundlage.
Weiterhin wird der Begriff des "Bezugs" durch die Einbeziehung von Kosten für Betreuung nach Auffassung des Gerichts zu sehr ausgeweitet. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Bedenken auch in dem Urteil niederschlagen werden, da der Klage auch ohne diesen Gesichtspunkt stattzugeben war.
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, haben Studierende, die Klage erhoben haben, voraussichtlich Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
Es bleibt abzuwarten, wie die FernUniversität auf das heutige Urteil reagieren wird.
Christoph Abels Vorsitzender des Allgemeinen Studierendenausschusses
Gudrun Baumgartner Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Weitere Informationen
Bei Rückfragen zu dieser Presseerklärung wenden Sie sich an das AStA-Büro der FernUniversität in Hagen:
AStA der FernUniversität in Hagen
Roggenkamp 10
58093 Hagen
buero@asta-fernuni.de
Autor: Sandra Frielingsdorf -- 29.04.2015; 11:44:44 Uhr
Sitzungskalender
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | ||||
4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 |
18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 |
25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 |