Student klagt gegen FernUniversität
Bei den kommenden Klausuren für das Wintersemester 2020/21 finden auf Anweisung des Rektorats alle Prüfungen, die Klausurcharakter haben, online statt. Je nach Fakultät kommen unterschiedliche Formate zur Anwendung. Unter anderem wird zur Überwachung der Studierenden während der Klausur teilweise sogenannte Proctoring-Software eingesetzt. Dagegen hat nun ein Studierender aus der Fakultät Rechtswissenschaften geklagt. ...
Bei den kommenden Klausuren für das Wintersemester 2020/21 finden auf Anweisung des Rektorats alle Prüfungen, die Klausurcharakter haben, online statt. Je nach Fakultät kommen unterschiedliche Formate zur Anwendung. Unter anderem wird zur Überwachung der Studierenden während der Klausur teilweise sogenannte Proctoring-Software eingesetzt. Dagegen hat nun ein Studierender aus der Fakultät Rechtswissenschaften geklagt. Die Klage zielt insbesondere auf die Problematik, dass die Software die Studierenden in Bild und Ton aufzeichnet und unklar ist, ob und wie lange diese Aufnahmen gespeichert werden. Der Studierende sieht hierin einen rechtswidrigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Prüfungsteilnehmer. Die Klage wird durch den Verein „Freiheitsrechte“ unterstützt und finanziert.
Der AStA begrüßt zwar, dass Prüfungen online abgelegt werden können, allerdings sehen auch wir eine deutliche Einschränkung der persönlichen Freiheiten, wenn Studierende während der Prüfung durch Software überwacht und aufgezeichnet werden. Insbesondere ist nach wie vor ungeklärt, was diese Programme wie lange aufzeichnen. Die Studierenden wurden bisher zudem nicht in ausreichender Form über den Einsatz dieser Software und der damit verbundenen Konsequenzen informiert. Wir fordern daher, dass die Studierenden nicht dazu gezwungen werden an Prüfungsverfahren teilzunehmen, die dieser Art der Überwachung unterliegen, sondern höchstens freiwillig und bei Ermöglichung von Alternativen.
Freiwilligkeit bedeutet für uns, dass zwischen verschiedenen Formaten gewählt werden kann. Dies hätte z.B. die Wahl zwischen der Online-Prüfung am ursprünglichen Termin und ein Präsenztermin z.B. im Juni sein können. Dazu bestehen mit Hausarbeiten und OpenBook-Prüfungen weitere Alternativen, die keine derartigen Eingriffe in die Privatsphäre erfordern. Der AStA wird zum Fortgang des Verfahrens berichten und sich mittelfristig für eine politische Lösung der Problematik einsetzen.
Da es sich um einen Eilantrag handelt, ist es möglich und wahrscheinlich, dass die Klage bereits Auswirkungen auf die kommende Prüfungskampagne hat.
Die Klage wurde inzwischen vom Gericht abgelehnt https://www.fernuni-hagen.de/universitaet/aktuelles/2021/03/am-gericht-bestaetigt-regelung-zu-online-klausuren.shtml
Autor: Annette Stute -- 05.03.2021; 12:56:33 Uhr
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