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AStA Allgemeiner Studierenden-Ausschuss Diesen Text vorlesen lassen

Organ der Studierendenschaft, Exekutivgremium des Studierendenparlaments, von diesem gewählt und kontrolliert, politisches "Sprachrohr" der Studierenden. Taucht im Osten der Republik auch unter StudentInnenrat (StuRa) auf bzw. als ReferentInnen-Rat (RefRat).

In Baden-Württemberg und Bayern ist die verfasste Studierendenschaft seit 1977 bzw. 1973 abgeschafft. Statt eines regulären allgemeinen Studierendenausschusses gibt es dort privatrechtliche Organisationsformen mit unterschiedlichen Bezeichnungen wie UStA (BaWü), StuVe (Studierenden-Vertretung), AStA (damit wenigstens das Etikett stimmt) oder konsequenter: AStA e.V..

Unter Umständen tagen die ASten eines Bunsdeslandes als "Landes ASten-Konferenz" (LAK), "Landes-ASten-Treffen" (LAT) o.ä. (oder gar bundesweit) zu einzelnen Themen.

Laut §55 Abs. 1 Hochschulgesetz des Landes NRW vertritt der Allgemeine Studierendenausschuss die Studierendenschaft und führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus, welches das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft ist. Der AStA erledigt auch die Geschäfte der laufenden Verwaltung der Studierendenschaft.

Der AStA der FernUniversität Hagen ist laut §13 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft geschlechterparitätisch zu besetzen. Er besteht immer aus dem Vorsitz, dem Finanzreferat und weiteren Referaten, die vom Studierendenparlament beschlossen werden. Aktuell besteht der AStA aus dreizehn Referaten.



Autor: sascha -- 14.01.2017; 22:21:47 Uhr



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