Entwertung der Abiturnoten oder Chance für „zur Medizin Berufene
Pressemitteilung des AStA der FernUniversität in Hagen Nr. 4/2017 vom 29.12.2017
Die Vorschriften für die Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen im Fach Humanmedizin sind teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht in einem am 19.12.2017 verkündeten und lange erwarteten Urteil. Konkret wird in den Augen der Richter unter anderem die nötige Chancengleichheit für die Bewerber auf einen Studienplatz nicht gesichert. Ab dem 1.1.2020 müssen Bund und Länder entsprechende Neuregelungen getroffen haben (AZ 1 BvL 3/14 und 4/14).
Der AStA der FernUniversität in Hagen nimmt das Urteil dem Grundsatz nach erfreut zur Kenntnis. Die Richter äußern sich in ihrem Urteil klar zu bekannten, zentralen Problemen. Festzustellen ist in unseren Augen vor allem die seit längerem bekannte Problematik der bundesweit nicht vergleichbaren Abiturnoten. Hier sieht der AStA keine Entwertung der Abiturnote, sondern in Verbindung mit einem standardisierten, ganzheitlichen Verfahren zur Eignungsfeststellung tatsächlich eine Chance. Die Feststellung der tatsächlichen Eignung ausschließlich über die Abiturnote ist kaum möglich, wohl aber z. B. durch Eignungstests, Motivationsschreiben oder vorangegangenen Ausbildungen, die eine Motivation zum Studium belegen. Dass die Richter dabei ein standardisiertes Vorgehen verlangen, ist nur folgerichtig. In diesem Zusammenhang äußerte sich der AStAVorsitzende Michael Krämer wie folgt:
„Auch wenn unsere Universität vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts erst einmal nicht betroffen ist, verstehen wir als AStA der FernUniversität in Hagen durchaus die Problematik die von den Richtern angesprochen wurde. Abiturnoten müssen bundesweit natürlich vergleichbar gemacht werden, gleichzeitig sollten Noten nicht der alleinige Gradmesser für die Eignung sein. Die FernUniversität in Hagen demonstriert seit Jahrzehnten, dass unter den richtigen Voraussetzungen viele Studierende trotz widriger Umstände einen Hochschulabschluss erreichen können und das bisher ganz ohne NC. Nicht selten sind diese Studierenden für „den Beruf Berufene“, also mit großer Leidenschaft und Disziplin arbeitende Menschen. Diese Gruppe sollte einen hohen Stellenwert genießen und entsprechend gefördert werden. Nur über die Abiturnote wird das kaum gelingen, zusätzliche Kriterien müssen herangezogen werden. Gleichzeitig müssen diese aber gewissen Standards unterliegen. Verfahren zur Eignungsfeststellung benötigen entsprechende personelle Ressourcen, die Kosten sollten daher trotzdem im Auge behalten werden. Welche Auswirkungen das Urteil für die Studiengänge der FernUniversität haben könnte, wird in Zusammenarbeit mit der FernUniversität zu prüfen sein.“
Wir werden uns diesem Thema in der kommenden Ausgabe des SprachRohrs detaillierter widmen.
AStA der FernUniversität in Hagen 29.12.2017
Autor: Jens Beuerle -- 30.12.2017; 17:14:55 Uhr
Sitzungskalender
Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | ||||||
2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 |
9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 |
16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 |
23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 |
30 | 31 |