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Fragebogenaktion in der moodle-BiWi-Lounge
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
ich habe noch etwas nachzureichen, was mir aufgrund einer längeren Erkrankung leider untergegangen ist: die Stellungnahme des AStA zur Fragebogenaktion in der moodle-Biwi-Lounge. Ich hole es hiermit nach:
"Der Fragebogen weist aus Sicht der AStA-ReferentInnen schwere handwerkliche Fehler auf, indem bei den Fragen nach der Studiendauer, der zuletzt abgelegten Prüfungen/Leistungsnachweise, der "vergüteten" Ämter Suggestivfragen gestellt werden, die zum einen nicht von den Auswertenden verifiziert werden können, zum anderen zu unwahren Angaben quasi direkt einladen. Zur Auswirkung der Verwendung von Suggestivfragen siehe z.B. Siegfried Schumann, "Repräsentative Umfrage", Oldenbourg-Verlag, 2000, S. 76.
Die AStA-ReferentInnen vertreten die Auffassung, dass gerade dadurch, dass die FernUniversität die Universität für Menschen in besonderen Lebenslagen ist, die Studiendauer und das Wann und Ob der erbrachten Leistungsnachweise und Prüfungen Privatangelegenheit der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten sind und keine Rückschlüsse auf ihre Eignung als mögliche StudierendenvertreterInnen zulässt.
Die AStA-ReferentInnen weisen darauf hin, dass jedes in der Studierendenschaft und in den Hochschulgremien durch StudierendenvertreterInnen wahrgenommene Amt mit einer "Vergütung" versehen ist. Diese haben jedoch je nach ihrem Entstehungsgrund unterschiedliche Bezeichnungen. Bekanntlicherweise beziehen die AStA-ReferentInnen aufgrund des BFH-Urteils vom Juli 2008 Arbeitslohn, sind also geringfügig beschäftigt, die FSR- und Ausschuss-Vorsitzenden erhalten eine monatliche feste Aufwandsentschädigung und alle anderen erhalten für Anwesenheitstage bei Sitzungen und Tagungen Tagesaufwandsentschädigungen.
Insoweit ist die Fragestellung in diesem Punkt des Fragebogens schlicht und ergreifend nicht zielführend. Das in Threads herauszulesende Ziel, damit Leute, die sich angeblich seit Jahren nur wegen der Aufwandsentschädigung engagieren, herauszufiltern, kann mit dieser Fragestellung nicht erreicht werden, da, wie ausgeführt, alle eine Aufwandsentschädigung bekommen, dies aber nicht das Kriterium ist, festzustellen, ob jemand etwas tut oder nicht tut.
Weiterhin wird unseres Erachtens nicht bedacht, dass es sich bei den Wahlen (mit Ausnahme von Frauenbeirat und Interessenvertretung der Studierenden mit chronischer Erkrankung und Behinderung) um Listenwahlen handelt und nicht um Personenwahlen.
Die Listen stellen sich mit ihren Inhalten im Wahlrohr und auf ihren Homepages vor.
Daher wäre eine Art Wahl-O-Mat sinnvoller als Umfrageinstrument gewesen.
Weiterhin verweist der AStA auf den noch offenen, zur Zeit leider unterbrochenen, Dialogprozess mit der Hochschule über den Datenschutz in moodle.
Es ist ein Unterschied, ob sich eine Kandidatin oder ein Kandidat z.B. an einer Präsenzhochschule an einem Infostand oder auf einer Veranstaltung präsentiert oder hier in einem anonymen Netz, auf das potentiell rd. 70.000 Studierende Zugriff haben und die Angaben mit c+p weiterverbreitet werden können.
Die gestellten Fragen greifen nach Auffassung des AStA zu sehr in die Persönlichkeitsrechte der Kandidatinnen und Kandidaten ein.
Da aus den Threads hervorgeht, dass bei Nichtbeantwortung des Fragebogens auf die Wählbarkeit des Kandidaten und der Kandidatin Rückschlüsse gezogen werden, sieht der AStA in der Einstellung des Fragebogens in der jetzigen Form einen Eingriff in die Studierendenschaftswahlen. Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung bedroht sehen, werden dadurch benachteiligt.
Studierendenschaftswahlen sind keine Bundestagswahlen. Ein öffentliches "Abgeordnetenwatch", zumindest in dem hier geplanten Umfang, lehnen wir im Interesse der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten ab."
Viele Grüße
Ulrike Breth
-AStA-Vorsitzende-
(29. Januar 2012)
Autor: Sandra Frielingsdorf -- 27.12.2013; 14:06:44 Uhr
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