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BAföG-Beratung Diesen Text vorlesen lassen


Die BAföG-Beratung erreicht Ihr
• per E-Mail unter bafoeg-beratung@asta-fernuni.de (Bitte schickt keine "km-langen" Fallschilderungen per E-Mail, sondern nur den Schriftverkehr mit dem Amt für Ausbildungsförderung und eure konkreten Fragen.

Wir beantworten Fragen zum:

• BAföG-Antrag
• Fachrichtungswechsel
• Leistungsnachweis nach dem 4. Semester
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1.Erläuterung Erstantrag


Grundsätzlich solltet ihr den Antrag auf Ausbildungsförderung so früh wie möglich (6-8 Wochen vor Beginn des Semesters) stellen. Dazu braucht ihr in der Regel:


a) Formblatt 1 Einkommenserklärung + Vermögenserklärung der auszubildenden Person
b) Formblatt 1 Anlage 1 Schulischer und beruflicher Werdegang
c) Formblatt 2 (Zeilen 1-8 und 38-47 ausfüllen)+ Kopie Eurer Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
d) Formblatt 3 Einkommenserklärung des*der Partner*in oder Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern, außer in den Fällen des Vorausleistungsverfahrens oder bei elternunabhängiger Förderung
e) bei Auslandsstudium -praktikum die entspr. Bescheinigungen nach § 49Abs. 3 BAföG (Formblatt 6 )
Bitte alles Nicht-Zutreffende auf den Formblättern durchstreichen und zuletzt die Unterschrift nicht vergessen!



2. Folgeantrag


Wird er mindestens 3 Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes im Wesentlichen vollständig gestellt, dann besteht, nach § 50 Abs. 4 BAföG, ein Anspruch auf ununterbrochene Leistung.
Dies sind:


a) Formblatt 1 Einkommenserklärung + Vermögenserklärung der Auszubildenden
b) Formblatt 2 (Zeilen 1-8 und 38-47 ausfüllen) + Kopie Eurer Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
c) Formblatt 3 Einkommenserklärung des* Partner*in oder Formblatt 3 Einkommenserklärung der Eltern, außer in den Fällen des Vorausleistungsverfahrens oder bei elternunabhängiger Förderung
d) Formblatt 5 der Leistungsnachweis i. d. R. für die Antragstellung ab dem 5. Semester, es sei denn, der Studiengang sieht eine Zwischenprüfung zu einem früheren Zeitpunkt vor.
Die Immatrikulationsbescheinigung gehört nicht zwingend dazu, sie kann nachgereicht werden! Bitte alles Nicht-Zutreffende durchstreichen und bei den Antragsblättern das Unterschreiben nicht vergessen!



3. Checkliste beachten


Was ihr alles für den Antrag benötigt, findet ihr auf der Checkliste des Studentenwerks:


Wir hoffen, euch mit diesem zusätzlichen Service weiterhelfen zu können.
Bitte beachtet aber, dass dies hier keine Rechtsberatung ist und wir auch keine Haftung übernehmen können.

 

 

 



Autor: Jens Beuerle -- 05.10.2019; 10:23:09 Uhr



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