Vorwegnahme demokratischer Entscheidungsprozesse in FernUni-Perspektive
Mit Interesse haben die Studierendenvertreterinnen und -vertreter in der neuesten Ausgabe der FernUni Perspektive zur Kenntnis genommen, dass die FernUni zum Sommersemester 2014 ein neues Gebührenmodell einführt.
Die Sache hat nur einen Haken: Die neue Gebührenordnung ist noch nicht vom Senat beschlossen.
Und die Studierendenschaft geht mit allen Mitteln gegen dieses Modell vor. Zweck des Modells ist die Aussteuerung von Studierenden, die nicht in der Regelstudienzeit ihr Studium abschließen in das Akademiestudium.
Das soll zwar auch billiger werden, man verliert aber alle Rechte in Bezug auf die Studien- und Prüfungsordnungen, unter deren Gültigkeit man das Studium mal begonnen hat.
Gerade an der FernUni sind viele Studierende, die aus den unterschiedlichsten Gründen ihr Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen können. Diese werden massiv benachteiligt, wir haben Modellrechnungen dazu erstellt.
Das Studierendenparlament und der Fachschaftsrat Kultur- und Sozialwissenschaften haben sich gegen das neuen Gebührenmodell ausgesprochen. Ebenso haben wir viele Zuschriften von Studierenden bekommen, die sich ausgerechnet haben, dass sich durch das neue Gebührenmodell ihr Studium wesentlich verteuert.
Der AStA hat ein Gutachten von einem Fachanwalt erstellen lassen. Er kommt zu dem Ergebnis, das Zweck der Gebührenordnung alleine der Kostenausgleich sei, Lenkungszwecke seien vom Gesetz nicht abgedeckt. Gebührenmaßstab müssten insbesondere die Semesterwochenstunden und die ECTS sein. Ob die Höhe der Gebühr rechtmäßig sei, hänge von deren Berechnungsgrundlage ab. Hierzu hat uns die Uni noch keine Auskunft erteilt. Der Verordnungsgeber habe gerade aus der Historie heraus eine Mindestgebühr nicht gewollt. Und er kommt schlussendlich zu dem Ergebnis, dass die Rechtmäßigkeit der Gebühr erheblich zweifelhaft ist.
Wir haben das Gutachten mittlerweile dem Senatspräsidenten, Herrn Univ-Prof. Dr. Winfried Hochstättler zukommen lassen und sehen der morgigen Senatssitzung mit Spannung entgegen.
Zu erwarten ist natürlich, dass das Modell gegen die studentischen Stimmen im Senat verabschiedet werden wird.
Dann werden wir leider mal wieder, wie so oft in letzter Zeit, die Verwaltungsgerichte bemühen müssen.
Ulrike Breth
AStA-Referentin für Hochschulpolitik
Autor: Sandra Frielingsdorf -- 27.12.2013; 15:38:02 Uhr
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