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Fernstudentin gewinnt Musterklage gegen Grundgebühr Diesen Text vorlesen lassen

Vor dem VG Arnsberg wurde heute die vom AStA unterstützte Musterklage gegen die Grundgebühr von 50€ zugunsten der Klägerin entschieden. Die Gebühr verstoße gegen die Abgabenordnung, so das VG.

Mehr dazu in Kürze hier.



Autor: Sandra Frielingsdorf -- 28.04.2015; 13:31:26 Uhr



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